Rechtsanwalt Mirko Ossmann


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Auf der Basis einer fundierten volljuristischen Grundausbildung, jahrelanger beruflicher Erfahrungen und regelmäßiger umfangreicher Weiterbildungen berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann private und gewerbliche Mandanten, vorrangig in folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht:
Dieses Rechtsgebiet betrifft Gesetze, Verordnungen und weitere Bestimmungen zur unselbständigen bzw. abhängigen Erwerbstätigkeit. Innerhalb des Arbeitsrechts wird unterschieden das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als sogenanntes Individualarbeitsrecht als ein Bereich und daneben das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden auf der anderen Seite, dem Kollektivarbeitsrecht, als ein weiterer Bereich.
Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann ist dabei vorrangig für Arbeitnehmer mit der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen, beispielsweise Kündigungsschutzklagen, der üblichen Rechtsverteidigung nach erteilten Kündigungen, der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen, Zeugniserteilungen, der Fortgestaltung von Arbeitsverträgen, wie beispielsweise Aufhebungsverträgen, der Suche nach Konfliktlösungen und dergleichen betraut.

Familienrecht:
Das Rechtsgebiet umfasst die Rechtsverhältnisse von Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. In diesem Bereich wird Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann dabei vorrangig mit folgenden Angelegenheiten betraut: - Scheidungen - Kindschaftssachen - Abstammungssachen - Adoptionssachen - Ehewohnung- und Haushaltssachen - Gewaltschutzsachen - Versorgungsausgleichssachen - Unterhaltssachen - Güterrechtssachen. Außerdem regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen, wie rechtliche Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft. Im diesem Bereich kann Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann auf umfangreiche Erfahrungen aus seiner Tätigkeit in vergangenen Jahren, auf Grund von Bestellungen durch verschiedene Betreuungsgerichte, als Abteilungen von Amtsgerichten und dem Landgericht Gera, als Verfahrenspfleger in Unterbringungs- und Betreuungssachen sowie durch Familiengerichte, ebenfalls als Abteilungen von Amtsgerichten, als Verfahrensbeistand in Kindschaftssachen, verweisen.

Mietrecht:
Im Bereich des Mietrechts ist Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann vorrangig mit dem Teilbereich des Wohnraummietrechts befasst. Er vertritt sowohl Vermieter, als auch Mieter, im Zusammenhang mit Rechtsfragen zur Wohnraumvermietung, bis hin zur Vertretung in Wohnungsmietrechtsprozessen wegen Ansprüchen aus Wohnungsmietverträgen, wie beispielsweise Miete, Räumung, Herausgabe u. a. In diesem Rechtsgebiet kann Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz, im Zusammenhang mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung aus einem Zeitraum von vielen Jahren eines gewerblichen örtlichen Wohnungsvermieters mit einem Wohnungsbestand von mehreren hundert Wohnungen am Standort Stadtroda in diversen mietrechtlichen Konfliktsituationen, zurückgreifen. Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann auch mit Angelegenheiten aus dem Bereich gewerblicher Mietverhältnisse betraut.

Ordnungswidrigkeitenrecht:
Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung von Rechtsregeln. Bei den als Ordnungswidrigkeit zu benennenden Rechtsverstößen sieht es der Gesetzgeber als ausreichend an, nicht mit Mitteln des Strafrechts zu reagieren, sondern mit Bußgeldern. Bei manchen dieser Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben dem Bußgeld auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden. Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann vertritt Betroffene in Ordnungswidrigkeitsverfahren, hauptsächlich im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen, wie Geschwindigkeitsübertretung, Abstandunterschreitung, Verstöße gegen Ladungs- und Lenkzeitregelung, Rotlichtverstößen u.a. Dabei wird er sowohl direkt von Betroffenen beauftragt, als auch im Rahmen von Unterbevollmächtigungen von Kollegen in die Bearbeitung eingebunden.

Strafrecht:
Das Strafrecht umfasst diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden. Als Ziel des Strafrechts gilt vor allem der Schutz bestimmter Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Eigentum, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementare Werte des Gemeinschaftslebens. Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann vertritt über viele Jahre Mandanten als Wahlverteidiger oder gerichtlich bestellter Pflichtverteidiger im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht vor dem Strafrichter, Jugendstrafrichter bzw. Schöffengericht bzw. Jugendschöffengericht in Ermittlungs- und Strafverfahren. Am Kanzleiort des Rechtsanwalt Mirko Ossmann befindet sich die Asklepios Fachklinik Stadtroda GmbH, Bahnhofstraße 1a, 07646 Stadtroda, mit ihrer forensischen Klinik mit Maßregelvollzugsstationen. Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann vertritt seit Jahren viele untergebrachte Patienten des Maßregelvollzuges in der Vollzugseinrichtung in Stadtroda und anderen Maßregelvollzugseinrichtungen im Rahmen der jährlichen gerichtlichen Überprüfungen der Unterbringungsentscheidungen.

Straßenverkehrsrecht:
Dieses Rechtsgebiet umfasst folgende Teilbereiche: - Verkehrszivilrecht, insbesondere Haftung bei Unfällen und Verkehrsvertragsrecht, wie Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Fahrzeugreparaturen u. a. - Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht - Fahrerlaubnisrecht - Zulassungsrecht. Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann vertritt Sie in den genannten Bereichen des Straßenverkehrsrechts.

Zivilrecht, allgemein:
Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, welches Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten, wie natürlichen Personen und juristischen Personen, regelt. Die Bezeichnungen Bürgerliches Recht bzw. Zivilrecht werden oft synonym zu Privatrecht verwendet. Herr Rechtsanwalt Mirko Ossmann vertritt Mandanten in diversen zivilrechtlichen bzw. privatrechtlichen Angelegenheiten nach ausführlicher Besprechung und Beratung.